nachfolgend accompio PrimeTec genannt – die allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für den jeweiligen Vertragspartner aus der accompio PrimeTec.
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (nachfolgend nur Bedingungen oder AGB) gelten für alle zwischen der accompio Prime Tec GmbH (nachfolgend nur Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
2. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
3. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.
4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d § 14 BGB.
5. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter.
6. Die Vertragssprache ist deutsch.
1. Produkt- und Servicedarstellungen des Auftragnehmers auf der Website und anderen digitalen oder analogen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde wird hierdurch aufgefordert, dem Auftragnehmer ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Annahme des Angebotes kann nur durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch die Zahlungsaufforderung erfolgen.
2. Stellt der Auftragnehmer eine Anfrage, wird der Auftragnehmer mit dem Kunden einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen. Der Kunde erhält hiernach ein verbindliches Angebot sowie eine Leistungsbeschreibung. Die Gültigkeit des Angebots ergibt sich aus dem Angebot. Die Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
3. Die Annahme des Angebotes hat zumindest in Textform zu erfolgen.
4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie der Leistungsbeschreibung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Versenden einer automatischen Eingangsbestätigung noch nicht zu einem Vertragsschluss führt. Eine Erweiterung oder Anpassung des Vertrages nach Vertragsschluss ist nur im Einvernehmen der Parteien möglich. Die Vertragspartner sind jeweils berechtigt, unter Aufrechterhaltung der bisherigen Vereinbarungen eine Anpassung oder Erweiterung des Vertrages abzulehnen. Dies gilt auch für nachvertragliche Anpassungen des Service.
Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von IT-Leistungen inklusive ergänzendem Support nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Leistungsbeschreibung ausschließlich für eigene, interne Zwecke des Kunden (nachfolgend insgesamt als „Service“ bezeichnet). Art und Umfang des Vertragsgegenstandes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
2. Der Auftragnehmer schuldet nicht die Installation des Services in der IT-Infrastruktur des Kunden.
3. Auf "8. Nutzungsrechte des Kunden an dem Service; Freistellung" wird hingewiesen.
Bereitstellung
4. Die Art und Weise der Bereitstellung (z.B. Implementierung oder Zugangsdaten per Cloud) des Vertragsgegenstandes ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
5. Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich remote, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Leistungsumfang
6. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie der Leistungsbeschreibung. Die Beschaffenheit und Funktionalität des Service ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung.
7. Die jeweils aktuellen Dokumentationen des Service stehen in elektronischer Form auf der Website zur Verfügung. Diese enthalten die Leistungsbeschreibung des Service, welche die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der angebotenen Dienste, die Beschaffenheit und Funktionalitäten der Dienste und die Supportleistungen umschreibt.
8. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nur zu der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt ist. Darüberhinausgehende Leistungen bedürfen einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.
Beauftragung Dritter; Serviceelemente Dritter
9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte zu beauftragen. Mehrkosten entstehen dem Kunden dafür nicht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zwischen ihm und dem Dritten kein Vertragsverhältnis entsteht.
10. Einige Serviceelemente können von Drittanbietern bereitgestellt werden. Soweit diese von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ergeben diese sich aus der Leistungsbeschreibung. Sofern eine Integration von Anwendungen von Drittanbietern oder der Erwerb von Lizenzen von Drittanbietern notwendig ist, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber vorab informieren.
Wartungen, Leistungsänderungen
1. Der Auftragnehmer erhält den Service in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und führt die dazu erforderlichen Wartungen durch. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Über längere Unterbrechungen wegen unvermeidbarer Wartungsarbeiten oder Ähnlichen (vgl. Ziff. 2) wird der Kunde frühzeitig per E-Mail informiert.
2. Um auch bei über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehenden Änderungen und Anpassungsbedarfen, insbesondere bei veränderten technischen Anforderungen und Standards, Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und/oder sonstigen äußeren Faktoren (bspw. erhöhte Nutzerzahlen) den Service weiter anbieten können und/oder um eine Verbesserung/Erweiterung des Service zu erreichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Änderungen am Service in einem zumutbaren Umfang vorzunehmen. Diese Änderungen werden unentgeltlich in Form von Updates umgesetzt.
3. Über Änderungen wird der Auftragnehmer den Kunden rechtzeitig, unter Beschreibung der Änderungen und des Änderungszeitpunkts informieren und ihm möglicherweise erforderliche Installationsanweisungen übermitteln. Auf §§ 7, 8 wird verwiesen.
4. Für Änderungen des Service nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen während der Vertragslaufzeit gelten diese AGB entsprechend.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dienste von Drittanbietern einzustellen oder zu wechseln, sofern die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig im Voraus informiert.
Systemverfügbarkeit
6. Die Verfügbarkeit des Service ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Diese ergibt sich aus der Anzahl der Stunden, in denen der Service funktionstüchtig ist, geteilt durch die Gesamtanzahl der Stunden des jeweiligen Monats. Als Verfügbarkeit gilt die Bereitstellung der Services ohne wesentliche Funktionseinschränkungen; Zeiten unwesentlicher Funktionseinschränkungen gelten als Zeiten der Systemverfügbarkeit. Die Ermittlung der Verfügbarkeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Voraussetzung für die Verfügbarkeit ist die Schaffung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden. Liegen die technischen Voraussetzungen nicht vor und/oder werden diese nicht aufrechterhalten und kommt es hierdurch zu Beeinträchtigungen, kann dies dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.
7. Der Auftragnehmer stellt den Service während der Vertragslaufzeit grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Im Falle von planbaren Ausfällen wird der Kunde hierüber rechtzeitig vorab informiert.
Support
8. Dem Kunden steht zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers ein E-Mail-Kundensupport zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Kundensupports und die Erreichbarkeit werden dem Kunden in geeigneter Weise, z.B. in der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung mitgeteilt. Der Auftragnehmer wird dem Kunden mitteilen, wo die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit eingesehen werden können.
9. Ein Supportfall liegt vor, wenn der Service nicht die Anforderungen entsprechend der Leistungsbeschreibung erfüllt. Der Kunde hat dem Auftragnehmer im Supportfall eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu geben.
1. Bei sämtlichen im Angebot angegebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und anderer Preisbestandteile.
2. Der Kunde zahlt an den Auftragnehmer die im Rahmen des Vertragsschlusses vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend der vereinbarten Zahlungsmethoden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass neben den monatlichen Zahlungen auch eine einmalige Einrichtungsgebühr anfallen kann. Diese ergibt sich aus dem Angebot.
3. Zahlt der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Frist den fälligen Betrag nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Kunden bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrages vorübergehend zu beschränken oder zu sperren. Nach Eingang der vollständigen Zahlung wird der Auftragnehmer den Zugang innerhalb von drei (3) Werktagen (unter Berücksichtigung des Feiertagskalenders des Bundeslandes Sachsen) wiederherstellen. Etwaige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
4. Rechnungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, elektronisch versandt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse während der Vertragslaufzeit verfügbar ist.
1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass über die nachfolgenden aufgeführten Pflichten hinaus Mitwirkungen erforderlich sein können, insbesondere je nach Art der Bereitstellung des Service. Diese ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Sollten weitere Mitwirkungspflichten erforderlich sein, wird der den Kunden auf diese hinweisen. Diese Mitwirkungspflichten sind zur Vertragserfüllung notwendig.
2. Der Kunde hat bei der Angabe seiner Daten, auch im Rahmen des Vertragsschlusses, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden über geänderte Anschriften, Ansprechpartner, E-Mail-Adressen mindestens textförmlich zu informieren.
4. Dem Auftragnehmer sind ein oder mehrere Ansprechpartner sowie die dazugehörigen Kontaktdaten zu benennen. Der Ansprechpartner muss befugt sein, Entscheidungen zu treffen.
5. Der Kunde ist Inhaber der von ihm eingespeisten bzw. verwendeten Informationen und Daten (insgesamt auch als „Daten“ bezeichnet). Der Kunde hat seine im Rahmen des Service eingespeisten bzw. verwendeten Daten auf Risiken wie Viren, Würmer, Trojaner zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
6. Greift der Kunde über Anwendungen von Drittanbietern auf den Service zu, so hat der Kunde deren Richtlinien und AGB entsprechend zu beachten.
7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm im Zusammenhang mit dem Service vorhandene Zugangsdaten, Nutzungszugänge etc. vertraulich behandelt werden und vor dem Zugriff Dritter geschützt sind und diese nur im vertraglich vorgesehenen Rahmen dieser Bedingungen oder nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftragnehmer weiterzugeben. Der Kunde hat dem Auftragnehmer jeden Verlust von Zugangsdaten und jede missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung des Service unverzüglich zu melden.
8. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Vorkehrungen zur Verfügbarkeit, Pflege und Sicherheit aller eigenen eingespeisten bzw. verwendeten Daten außerhalb des Service vorzunehmen. Der Kunde hat regelmäßig Sicherungskopien von sämtlichen seiner Daten zu erstellen, die in den Service eingespeist, verwendet und/oder erzeugt werden, um bei Verlust dieser ihre Rekonstruktion zu ermöglichen.
9. Der Kunde hat bei Nutzung des Service innerhalb und außerhalb Deutschlands das jeweils geltende Recht einzuhalten.
10. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der mit Service mit KI-Systemen arbeitet, welche Fehler machen können. Es wird dem Kunden empfohlen, die Ergebnisse der generierten Testfälle erst nach gesonderter Prüfung zu be- oder verarbeiten.
11. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser AGB durch den Kunden geltend gemacht werden.
Im Falle einer derartigen Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung nach Wahl des Kunden dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.
12. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den unbefugten Zugang zu seinen Anlagen, Systemen und Netzwerken zu verhindern. Systeme und Komponenten sollten nur dann an das Unternehmensnetzwerk oder das Internet angeschlossen werden, wenn und soweit dies notwendig ist und geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Firewalls und Netzwerksegmentierung) eingerichtet sind.
13. Sofern Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Drittanbietern einzuhalten sind, ist dies vom Kunden eigenständig zu besorgen.
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche technische Voraussetzungen für die Nutzung des Service zu schaffen. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Vertragsabschluss mit, welche technischen Voraussetzungen (insbesondere welche Endgeräte, welche Betriebssysteme, welche Software) notwendig sind; diese sind auch in der Leistungsbeschreibung einsehbar. Diese hat der Kunde während der Vertragslaufzeit bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich die technischen Voraussetzungen ändern können. Der Auftragnehmer wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren.
2. Der Kunde muss über Endgeräte verfügen, die für die Nutzung des Service geeignet sind. Die Eignungskriterien ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Endgeräte kompatibel sind und die Kompatibilität aufrecht zu erhalten.
Einräumung der Nutzungsrechte
1. Alle Rechte an dem Service in seiner Gesamtheit, d.h. insbesondere aber nicht ausschließlich der Software und dem Dienst selbst sowie den zugehörigen Leistungsbeschreibungen und den Dokumentationen – insbesondere das Urheberrecht und sonstige gewerblichen Schutzrechte – stehen ausschließlich dem Auftragnehmer und/oder dessen Lizenzgebern zu.
Eine Eigentumsübertragung oder Übertragung sonstiger Rechte sowie Lizenzen an den Dienstleistungen, damit verbundene Materialien oder geistiges Eigentum erfolgt weder ausdrücklich noch stillschweigend, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden insoweit während der Laufzeit dieses Vertrags ein einfaches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Recht zum Zugriff und zur Nutzung des Service für eigene, interne Zwecke im Rahmen dieser Bedingungen für die Dauer der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Laufzeit des Vertrages ein. Soweit der Auftragnehmer neue Versionen des Service während der Vertragslaufzeit bereitstellt, gilt die vorstehende Lizenzeinräumung für diese entsprechend. Eine Nutzung von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe des Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Dem Kunden ist es nur gestattet, den Service für die vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Zwecke zu verwenden, welche sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt.
4. Die Nutzung von Marken, Logos oder anderen Kennzeichnen ist ohne die vorherige Zustimmung ausgeschlossen.
Dauer der Nutzungsrechte
5. Der Kunde hat das Recht nach Vertragsschluss den Service für die Vertragslaufzeit zu nutzen. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht am Service.
Beschränkung der Nutzungsrechte
6. Insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Rechte werden durch das Nutzungsrecht ausdrücklich nicht erteilt und sind dem Kunden und Nutzern, denen der Kunde den Zugang im Einklang mit diesen AGB einräumt, untersagt:
a) Die Umgehung und/oder das Unterlaufen der technologischen Schutzmaßnahmen in oder in Verbindung mit dem Service;
b) Das Disassemblieren, Dekompilieren, Entschlüsseln, Hacken, Emulieren, Verwerten oder Zurückentwickeln (Reverse Engineering) des Service oder sonstigen Aspekten der zugehörigen Software und Dienste, die im Service inbegriffen oder darüber verfügbar sind;
c) Die Nutzung des Service zur Durchführung von Benchmark-Tests und anderen Kapazitätstests der Infrastruktur des Auftragnehmers;
d) Die Trennung von Komponenten des Service, um sie auf anderen Geräten oder Systemen zu nutzen;
e) Das Veröffentlichen, Kopieren, Vermieten, Leasen, Verkaufen, Exportieren, Importieren, Vertreiben oder Verleihen des Service, sofern dies von dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich gestattet wurde;
f) Die Übertragung des Service, von Softwarelizenzen oder von Zugangs- oder Nutzungsrechten des Service an Dritte, sofern dies von dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich gestattet wurde;
g) Die Erteilung von Unterlizenzen, sofern dies von dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich gestattet wurde;
h) Die Nutzung des Service auf eine nicht zulässige Weise, durch die eine andere Person in der Nutzung des Service oder im Zugang zu Software, Diensten, Daten, Konten oder Netzwerken gestört werden könnte;
i) Die Übermittlung und Verarbeitung von rechts- und sittenwidrigen Inhalten sowie die Übersendung oder Verbreitung von gesetzlich verbotenen und/oder unaufgeforderten Informationen oder sonstigen Leistungen (z.B. unerwünschte und nicht verlangte Werbung).
Überwachung und Kontrolle
7. Der Kunde ist für die Überwachung der Nutzung des Service durch etwaige Nutzer, denen er den Zugang zum Service im Einklang dieser AGB einräumt, verantwortlich und meldet dem Auftragnehmer unverzüglich textförmlich über jede Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus geht oder gegen diese AGB verstößt.
Vertragswidrige und unrechtmäßige Nutzung
8. Der Kunde und sonstige etwaige Nutzer, denen er den Zugang zum Service im Einklang dieser AGB einräumt, dürfen den Service nur für eigene, interne Zwecke und nur wie in diesen Bedingungen ausdrücklich gestattet, verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt diesen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte oder es wurde etwas anderes vereinbart. Dabei ist der Kunde verpflichtet, alle technischen Beschränkungen des Service einzuhalten, die ihm nur spezielle Verwendungen gestatten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Service in seiner Gesamtheit oder Teile hiervon in einer Art und Weise zu verwenden, die dazu führen, dass der Service absichtlich be- oder geschädigt oder andere Netzwerke beeinträchtigt werden.
9. Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung des Service durch den Kunden kann der Auftragnehmer den Zugang des Kunden nach Maßgabe des Angemessenheitsgrundsatzes vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere,
a) wenn Dritte den Service unberechtigt benutzen;
b) zur Schadensabwehr oder
c) wenn sich eine unberechtigte Nutzung nachteilig auf den Auftragnehmer, auf andere Kunden des Auftragnehmers oder Rechte Dritter auswirken könnte.
Der Auftragnehmer wird den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche Beschränkung oder Aussetzung informieren, sofern sachgerecht, vorab.
1. Der Kunde ist zur rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung der Pflichten verpflichtet. Der Auftragnehmer wird dem Kunden etwaige Fristen für die Mitwirkungspflichten vorab rechtzeitig mitteilen.
2. Führen Verletzungen der Mitwirkungspflichten zu einer Verzögerung sind dies Säumnisse des Kunden und können nicht dem Auftragnehmer angelastet werden.
3. Entsteht dem Auftragnehmer aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten ein Schaden, behält sich der Auftragnehmer vor, sich beim Kunden schadlos zu halten.
4. Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung des Service durch den Kunden kann der Auftragnehmer den Zugang des Kunden nach Maßgabe des Angemessenheitsgrundsatzes vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere,
a) wenn Dritte den Service unberechtigt benutzen;
b) zur Schadensabwehr oder
c) wenn sich eine unberechtigte Nutzung nachteilig auf den Auftragnehmer, auf andere Kunden des Auftragnehmers oder Rechte Dritter auswirken könnte.
Der Auftragnehmer wird den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche Beschränkung oder Aussetzung informieren, sofern sachgerecht, vorab.
5. Auf "13. Höhere Gewalt, Haftung" wird verwiesen.
1. Der Kunde versichert, dass er Inhaber sämtlicher Rechte, an den von ihm in den Service eingespeisten bzw. verarbeiteten Daten ist und wird bei der Einspeisung bzw. Verwendung der für die Nutzung des Service eingespeisten bzw. verwendeten Daten sicherstellen, dass er die entsprechenden Rechte zur Nutzung und Verarbeitung für die gesamte Vertragslaufzeit innehat. Vom Kunden eingespeiste bzw. verwendete Daten dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtwidrigen Inhalte enthalten. Daten, die gegen diese Bedingungen, Datenschutzgesetze, vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen, Exportbeschränkungen oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, dürfen nicht an den Auftragnehmer übermittelt, im Service eingespeist bzw. verwendet werden oder durch den Service verarbeitet werden. Auf die Freistellungsregelung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
2. Der Kunde ist und bleibt Inhaber der eingespeisten bzw. verwendeten Daten.
3. Im Rahmen von Support- oder (sofern bestehend) Gewährleistungsfällen oder im Rahmen der Speicher in Form von vereinbarten Backups wird dem Auftragnehmer für diese Zwecke ein einfaches, zeitlich und räumlich beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
1. Der Auftragnehmer wird sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen halten. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die geltende Datenschutzerklärung vor Vertragsschluss zugänglich machen.
2. Sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO notwendig ist, wird der Auftragnehmer den Kunden hierauf hinweisen.
Vertragslaufzeit
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Laufzeit beginnt erst mit der Bereitstellung des Service, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Wird der Vertrag nicht nach Maßgabe der Ziff. 4 gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
Sonderkündigungsrecht
3. Wenn der Service nicht mehr weiterentwickelt und eingestellt oder durch ein neues Produkt oder eine neue Lösung funktional ersetzt wird („End of Life“, nachstehend als „EOL“ bezeichnet), hat der Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Der Auftragnehmer wird den EOL-Zeitpunkt dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Monaten per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung des EOL gilt als ordentliche Kündigung des Supports zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden in jedem Fall rechtzeitig über Möglichkeiten für Updates oder ggf. eine Migration auf einen neuen Service.
Kündigung
4. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist im Übrigen ausgeschlossen. Kündigt keine der Parteien innerhalb der Frist, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigungsfristen dieser Ziffer 4 gelten entsprechend.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
5. Den Parteien steht jeweils das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) eine der Parteien zahlungsunfähig oder liquidiert wird,
b) der Kunde innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 5 ganz oder teilweise, nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt,
c) der Kunde den Service unberechtigt an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt;
d) der Kunde den Service entgegen den Regelungen des § 9 trotz vorheriger Abmahnung nutzt.
6. Sämtliche Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.
1. Unvorhersehbare Ereignisse
Kann der Auftragnehmer den Service aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die nach dem Vertragsschluss entstehen und die außerhalb seiner angemessenen Kontrollierbarkeit liegen, wie aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemie, Epidemie oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht zur Verfügung stellen, so entstehen keine Schadensersatzansprüche.
2. Unbegrenzte Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet in folgenden Fällen unbegrenzt:
a) für die von ihm einschließlich seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden;
b) bei Arglist;
c) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie;
d) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
e) und nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Beschränkte Haftung des Auftragnehmers
Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für die Sicherung der Daten selbstständig verantwortlich ist. Es wird dem Kunden empfohlen, Sicherungskopien zu erstellen. Im Falle eines Datenverlustes haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwandes, der zur Wiederherstellung der Daten anhand der Sicherungskopien notwendig ist.
4. Ausschluss der Haftung des Auftragnehmers
Die Haftung des Auftragnehmers ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg des Kunden.
b) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund der von den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten entstehen.
c) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
d) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, wenn die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte nicht mit dem geltenden Recht oder Datenschutz übereinstimmen, sofern der Auftragnehmer nicht gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen hat.
e) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer verspäteten Mängelanzeige entstehen.
1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Der Kunde hat Mängel des Service unverzüglich unter Angabe von Art, Umfang, Dauer und unter Beifügung aller für die Behebung des Mangels relevanten Informationen, bspw. als Screenshot oder Aufnahme, dem Auftragnehmer anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen, wobei der Kunde auf Anforderung des Auftragnehmers diesen unentgeltlich durch Bereitstellung von Informationen zum Mangel unterstützen wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mangel durch eine sog. Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist, die Nutzbarkeit des Service gegeben ist und die Lösung dem Kunden zumutbar ist.
3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Service für die Zwecke und Geschäftsabläufe des Kunden geeignet ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Geeignetheit des bereitgestellten für die eigenen Anwendungszwecke zu überzeugen.
4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, bei Fehlern, Problemen oder Unzulänglichkeiten, deren Ursache in der Systemumgebung und/oder in dem Verantwortungsbereich des Kunden liegen.
5. Eine zusätzliche Garantie wird nicht gewährt.
1. Auf sämtlichen Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, ist das Gericht, am Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.
Stand: 01.07.2026
accompio PrimeTec GmbH
Stresemannplatz 3
01309 Dresden