NIS-2 Richtlinie
NIS-2 Richtlinie
Mit NIS 2 müssen betroffene Unternehmen bis Herbst 2024 strenge Sicherheitsvorkehrungen treffen, die nicht nur den Schutz vor Cyberangriffen erhöhen, sondern auch die Einhaltung spezifischer Security-Standards und die kontinuierliche Aktualisierung ihrer Systeme gewährleisten.
Mit NIS 2 müssen betroffene Unternehmen bis Herbst 2024 strenge Sicherheitsvorkehrungen treffen, die nicht nur den Schutz vor Cyberangriffen erhöhen, sondern auch die Einhaltung spezifischer Security-Standards und die kontinuierliche Aktualisierung ihrer Systeme gewährleisten.
Unternehmen stehen ständig vor der Herausforderung, ihre Cyberresilienz zu stärken. Die EU- Richtlinie NIS 2, die seit Januar 2023 in Kraft ist, zielt darauf ab, kritische und wichtige Unternehmen in der EU zu schützen, indem sie umfassende und verschärfte Sicherheitsmaßnahmen vorschreibt. Diese Regelungen gelten nun für ein breiteres Spektrum an Organisationen.
Accompio steht bereit, um Ihr Unternehmen durch diesen komplexen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen der NIS 2 Richtlinie erfolgreich meistern.
Erfolgreich die NIS 2 Richtlinie für Unternehmen meistern mit IT-Dienstleister accompio
Verstehen Sie die Grundlagen: Was ist die NIS 2 Richtlinie?
Die NIS 2 Richtlinie (Network and Information Security 2) ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Strategie zur Stärkung der Cyberresilienz kritischer und wichtiger Infrastrukturen. Als Weiterentwicklung der ersten NIS Richtlinie von 2016 zielt NIS 2 darauf ab, eine robuste und einheitliche Cybersicherheitslandschaft in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Die Richtlinie erkennt die Notwendigkeit an, dass Unternehmen nicht nur auf Cyberangriffe reagieren, sondern aktiv Vorkehrungen treffen müssen, um solchen Bedrohungen zuvorzukommen und sie effektiv abzuwehren.
Mit der Implementierung im Januar 2023 setzt NIS 2 neue Maßstäbe in puncto Sicherheit und Compliance. Die früheren Vorgaben, die als zu abstrakt und uneinheitlich umgesetzt galten, werden durch klarere und umfassendere Regelungen ersetzt. Dies betrifft eine erweiterte Gruppe von Unternehmen, die nun verpflichtet sind, bis zum 17. Oktober 2024 die Vorgaben der NIS 2 Richtlinie zu erfüllen.
Welche Unternehmen sind von der NIS 2 Richtlinie betroffen?
Grundsätzlich fällt jedes Unternehmen, das als Betreiber kritischer Infrastrukturen gilt, unter diese Richtlinie. Zu solchen Infrastrukturen zählen Einrichtungen und Systeme, die für das Funktionieren der Gesellschaft, die nationale Sicherheit und die Wirtschaft unerlässlich sind. Ein Ausfall oder eine Störung in Sektoren wie Energie, Wasser, Telekommunikation, Nahrungsmittelversorgung, Transport, Logistik, Finanzwesen oder Gesundheitswesen kann weitreichende und schwerwiegende Folgen haben.
Mit der Umsetzung der NIS 2 Richtlinie in nationales Recht bis spätestens Oktober 2024 wird jedes EU-Mitgliedsland spezifisch festlegen, welche Unternehmen als Betreiber kritischer Infrastruktur eingestuft werden. In Deutschland beispielsweise übernimmt das Bundesamt für Katastrophenschutz diese Aufgabe und definiert, welche Sektoren und Einrichtungen unter die Kategorie der kritischen Infrastruktur fallen.
Darum können auch kleine Unternehmen unter die NIS 2 Richtlinie fallen
Obwohl NIS 2 grundsätzlich für Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro nicht gilt, gibt es wichtige Ausnahmen. Speziell Anbieter von DNS-Diensten, TLD-Namensregistern sowie Betreiber öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste fallen unabhängig von ihrer Größe unter die Vorgaben der NIS 2 Richtlinie.
Darüber hinaus kann die NIS 2 Richtlinie auch mittelgroße und kleine Unternehmen indirekt betreffen, wenn sie als Dienstleister oder Lieferanten für direkt betroffene Organisationen agieren. In solchen Fällen könnten sie gezwungen sein, ähnlich strenge Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die Integrität der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Kleine Unternehmen sind also gut beraten, sich mit den Anforderungen der NIS 2 vertraut zu machen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
So meistern Sie als Unternehmen die NIS 2 Richtlinie
Mit einem klaren Verständnis der Vorgaben und einem proaktiven Ansatz kann Ihr Unternehmen nicht nur Compliance erreichen, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil im sicheren Umgang mit digitalen Bedrohungen sichern.
Ihr Weg zur NIS 2 Compliance: So können Unternehmen die NIS 2 Richtlinie umsetzen
Die NIS 2 Richtlinie verlangt von Unternehmen, dass sie eine proaktive Rolle in der Sicherung ihrer Netz- und Informationssysteme übernehmen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der NIS 2 Anforderungen sollten Organisationen folgende Schritte berücksichtigen:
- 1
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
Implementieren Sie umfassende Risikoanalyseverfahren und entwickeln Sie Sicherheitskonzepte, die auf alle Ihre Informationssysteme abgestimmt sind. Dies ist der Grundstein für eine solide Cybersicherheitsstrategie. - 2
Bewertung des Risikomanagements
Regelmäßig sollten die Methoden und Prozesse Ihres Risikomanagements bewertet werden, um deren Wirksamkeit sicherzustellen und Anpassungen vorzunehmen, wo nötig. - 3
Vorfallmanagement
Erstellen Sie ein robustes Konzept zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Dies sollte klare Anweisungen enthalten, wie im Falle eines Vorfalls zu reagieren ist, sowie Richtlinien zur Meldung und Behebung der Situation. - 4
Backup- und Krisenmanagement
Implementieren Sie Strategien und Systeme für das Backup-Management und die Wiederherstellung nach Notfällen. Ein effektives Krisenmanagement ist entscheidend, um den Betrieb auch unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. - 5
Meldesysteme einrichten
Ein transparentes und effizientes Meldesystem für Sicherheitsvorfälle ist unerlässlich, um den Anforderungen der NIS 2 Richtlinie gerecht zu werden und schnell reagieren zu können. - 6
Mitarbeiterschulungen
Bilden Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Cybersicherheit weiter. Ein gut informiertes Team ist eine Ihrer besten Verteidigungslinien gegen Cyberbedrohungen. - 7
Sicherheit der Lieferkette
Gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Lieferkette durch die Überprüfung und Bewertung der Cybersicherheitsmaßnahmen Ihrer direkten Anbieter.
- 1
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
Implementieren Sie umfassende Risikoanalyseverfahren und entwickeln Sie Sicherheitskonzepte, die auf alle Ihre Informationssysteme abgestimmt sind. Dies ist der Grundstein für eine solide Cybersicherheitsstrategie. - 2
Bewertung des Risikomanagements
Regelmäßig sollten die Methoden und Prozesse Ihres Risikomanagements bewertet werden, um deren Wirksamkeit sicherzustellen und Anpassungen vorzunehmen, wo nötig. - 3
Vorfallmanagement
Erstellen Sie ein robustes Konzept zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Dies sollte klare Anweisungen enthalten, wie im Falle eines Vorfalls zu reagieren ist, sowie Richtlinien zur Meldung und Behebung der Situation. - 4
Backup- und Krisenmanagement
Implementieren Sie Strategien und Systeme für das Backup-Management und die Wiederherstellung nach Notfällen. Ein effektives Krisenmanagement ist entscheidend, um den Betrieb auch unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten. - 5
Meldesysteme einrichten
Ein transparentes und effizientes Meldesystem für Sicherheitsvorfälle ist unerlässlich, um den Anforderungen der NIS 2 Richtlinie gerecht zu werden und schnell reagieren zu können. - 6
Mitarbeiterschulungen
Bilden Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Cybersicherheit weiter. Ein gut informiertes Team ist eine Ihrer besten Verteidigungslinien gegen Cyberbedrohungen. - 7
Sicherheit der Lieferkette
Gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Lieferkette durch die Überprüfung und Bewertung der Cybersicherheitsmaßnahmen Ihrer direkten Anbieter.
Indem Sie diese Schritte systematisch angehen, können Sie nicht nur den Anforderungen der NIS 2 Richtlinie entsprechen, sondern auch das allgemeine Sicherheitsniveau Ihres Unternehmens erheblich steigern. Accompio unterstützt Sie gerne dabei, diese Maßnahmen effektiv umzusetzen und somit Ihre NIS 2 Compliance zu sichern.
Wie accompio Sie als IT-Dienstleister bei der Umsetzung der NIS 2 Vorgaben unterstützen kann
Mit dem nahenden Umsetzungstermin der NIS 2 Richtlinie stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Cyberresilienz zu stärken und umfassende Sicherheitspraktiken zu implementieren. Accompio versteht die Komplexität und Dringlichkeit dieser Herausforderung und positioniert sich als Ihr verlässlicher Partner, um Sie durch diesen Prozess zu führen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur zu helfen, den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, sondern auch, eine sicherere und widerstandsfähigere digitale Zukunft für Ihr Unternehmen zu gestalten.
Unser Ansatz bei accompio umfasst eine Reihe von maßgeschneiderten Dienstleistungen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Einhaltung der NIS 2 Richtlinie zu erleichtern und zu sichern. Wir bieten eine maßgeschneiderte Lösung, die nicht nur die Compliance gewährleistet, sondern auch das Vertrauen in Ihre digitale Sicherheit stärkt. Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung angehen und eine sichere Basis für Ihre digitale Zukunft schaffen.
Was ist unser NIS 2 Selbstcheck und was bringt er den Nutzern?
In der NIS-2 Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheit) werden Maßnahmen festgelegt, mit denen in der gesamten Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll, um so das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. Zu diesem Zweck wird in der Richtlinie folgendes festgelegt:
- Die Pflicht für alle Mitgliedsstatten, nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden sowie zuständige nationale Behörden, Behörden für das Cyberkrisenmanagement, zentral Anlaufstellen für Cybersicherheit und Computer-Notfallteams zu benennen oder einzurichten.
- Pflichten in Bezug auf das Cybersicherheitsrisikomanagement sowie Berichtspflichten für Einrichtungen, die als Kritische, besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen sind oder Teil der Lieferkette.
- Vorschriften und Pflichten zum Austausch von Cybersicherheitsinformationen
- Aufsichts- und Durchsetzungspflichten für die Mitgliedsstaaten.
NIS-2 Richtlinie muss bis 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt sein und der 17.10.2025 ist der letzte Termin für die Registrierung wichtiger / besonders wichtiger Einrichtungen. Bei Verstoß gegen die Richtlinie drohen Bußgelder, Reputationsverlust und Operative Einschränkungen. Befugnisse der Behörden sind beispielsweise Vor-Ort-kontrollen, regelmäßige Sicherheitsprüfungen, Ad-hoc-Prüfungen, Sicherheitsscans, Informationsanforderung, Datenzugang, Umsetzungsnachweise, sowie bei der Durchsetzung: Warnungen, Anweisungen, Geldbußen, Vorübergehender Ausschluss Leitungspersonen, Prüfung, ob Geschäftsführung Maßnahmen überwacht usw.