{"id":51953,"date":"2026-03-13T16:20:03","date_gmt":"2026-03-13T15:20:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.accompio.com\/?page_id=51953"},"modified":"2026-05-13T13:56:48","modified_gmt":"2026-05-13T11:56:48","slug":"agb-smartec","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.accompio.com\/de\/agb-smartec\/","title":{"rendered":"AGB der accompio SmarTec GmbH"},"content":{"rendered":"<section class=\"bde-section-51953-100 bde-section is-dark-section\" data-theme=\"dark\">\n              \n  \n  \n\t\n\n\n\n<div class=\"section-container\"><div class=\"bde-div-51953-101 bde-div\">\n  \n  \n\t\n\n\n\n<div class=\"bde-text-51953-102 bde-text\">\nAGB\n<\/div><h1 class=\"bde-heading-51953-103 bde-heading\">\nAGB der accompio SmarTec GmbH\n<\/h1>\n<\/div><\/div>\n<\/section><section class=\"bde-section-51953-128 bde-section\">\n  \n  \n\t\n\n\n\n<div class=\"section-container\"><div class=\"bde-rich-text-51953-129 bde-rich-text breakdance-rich-text-styles\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I.\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2><p>nachfolgend accompio SmarTec genannt \u2013 die AGB gelten f\u00fcr den jeweiligen Vertragspartner aus der accompio SmarTec.<\/p><h2>1. Geltung der Bedingung<\/h2><p>Die nachfolgenden AGB gelten f\u00fcr alle Angebote, Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von \u00a7 14 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen sind. Auf Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung.<\/p><p>Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der accompio SmarTec erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden grunds\u00e4tzlich nicht anerkannt und hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der accompio SmarTec best\u00e4tigt werden.<\/p><h2>2. Vertragsschluss<\/h2><p><strong>a) <\/strong>Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung 14 Tage lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die accompio SmarTec innerhalb der Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch die \u00dcbersendung einer Auftragsbest\u00e4tigung schriftlich best\u00e4tigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei gen\u00fcgt, dass die accompio SmarTec den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Annahme andient). Ist vereinbart, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so gen\u00fcgt f\u00fcr das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die accompio SmarTec, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechtes ist, wird f\u00fcr den Kunden jeweils widerleglich vermutet, die ma\u00dfgebliche Auftragsbest\u00e4tigung erhalten bzw. den Vertragsgegenstand angedient bekommen zu haben, sofern die accompio SmarTec schl\u00fcssig hinsichtlich Zeit und Ort darlegt, die Auftragsbest\u00e4tigung versandt bzw. den Vertragsgegenstand angedient zu haben. Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten der accompio SmarTec sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hinausgehen.<\/p><p><strong>b) <\/strong>Beim Lizenzerwerb stimmt der Kunde zu, dass seine Unternehmensinformationen (z.B. Firma inkl. Rechtsform, Stra\u00dfe, PLZ, Ort, Land, Ansprechpartner inkl. E-Mail und Telefonnummer), wenn vom Lizenzinhaber ausdr\u00fccklich gefordert, von der accompio SmarTec zur Lizenzregistrierung an den Lizenzinhaber weitergegeben werden. Die accompio SmarTec verfolgt hierbei den Grundsatz der Datensparsamkeit und wird nur die f\u00fcr eine korrekte Lizenzierung unbedingt erforderlichen Informationen weitergeben.<\/p><h2>3. Liefer- und Leistungszeit und Verschlechterung der Leistungsf\u00e4higkeit beim Kunden<\/h2><p><strong>a) <\/strong>Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bed\u00fcrfen der Schriftform. Ma\u00dfgebend f\u00fcr vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p><p><strong>b) <\/strong>Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der accompio SmarTec GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, Pandemie, beh\u00f6rdliche Anordnung usw. \u2013 auch wenn sie bei Lieferanten der accompio SmarTec GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die accompio SmarTec GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die accompio SmarTec GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wenn die Behinderung l\u00e4nger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p><p><strong>c) <\/strong>Die accompio SmarTec ist, sofern technisch m\u00f6glich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.<\/p><p><strong>d) <\/strong>F\u00fcr den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation des Kunden nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert oder wenn nach Abschluss des Vertrages f\u00fcr die accompio SmarTec erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Leistung des Kunden durch dessen mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit gef\u00e4hrdet ist, ist die accompio SmarTec berechtigt, die Leistung zu verweigern und die vereinbarte Zahlungsmodalit\u00e4t f\u00fcr weitere Lieferungen oder Leistungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden auf Vorkasse umzustellen und bestehende Forderungen in Abweichung zum individuell vereinbarten Zahlungsziel sofort f\u00e4llig zu stellen. Eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden ist insbesondere dann anzunehmen, soweit und solange ein Warenkreditversicherer einen Deckungsschutz f\u00fcr Forderungen des Kunden \u00fcberwiegend oder vollst\u00e4ndig ablehnt oder aber der Kunde mit der Zahlung f\u00e4lliger Rechnungen wiederholt in Verzug ger\u00e4t.<\/p><h2>4. Gefahren\u00fcbergang<\/h2><p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit \u00dcbergabe an den Kunden \u00fcber. Soweit die Ware auf Wunsch des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort versendet (Versendungskauf), geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder sonstigen Versender \u00fcber. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang der ma\u00dfgebliche Zeitpunkt.<\/p><h2>5. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2><p><strong>a) <\/strong>Ma\u00dfgebend sind die in der Bestellung und in der Auftragsbest\u00e4tigung der accompio SmarTec GmbH angef\u00fchrten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten.<\/p><p><strong>b) <\/strong>Die accompio SmarTec GmbH stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm separat per E-Mail zugeht. Die accompio SmarTec GmbH liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung ber\u00fccksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbetr\u00e4ge sofort f\u00e4llig, soweit nicht auf der Rechnung andere Zahlungsbedingungen ausgewiesen sind.<\/p><p><strong>c) <\/strong>Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz an die accompio SmarTec zu bezahlen, es sei denn, dass die accompio SmarTec einen h\u00f6heren Zinssatz nachweisen kann.<\/p><p><strong>d) <\/strong>Der Preis ist der von accompio SmarTec genannte aktuelle Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Sollte zwischen Bestellung und Lieferung\/Leistung au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit von accompio SmarTec eine wesentliche Ver\u00e4nderung der Kosten, die f\u00fcr die Preisberechnung ma\u00dfgeblich sind, also der Kosten, insbesondere Lizenzkosten von Herstellern, Vorlieferanten, Lizenzkosten von Drittanbietern, der Energiekosten, Transportkosten, der tariflich geschuldeten L\u00f6hne, der Steuern und sonstigen Abgaben erfolgen oder Wechselkursschwankungen, Wechselregularien oder Zoll\u00e4nderungen stattfinden, so ist accompio SmarTec nach billigen Ermessen berechtigt, unter angemessener Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Kunden und nach dessen rechtzeitiger Benachrichtigung den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart d\u00fcrfen von accompio SmarTec nur in dem Umfang f\u00fcr eine Preiserh\u00f6hung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige r\u00fcckl\u00e4ufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Kosten zu erm\u00e4\u00dfigen, soweit diese Kostensenkung nicht durch Steigerungen in anderen Bereich ganz oder teilweise ausgeglichen werden. accompio SmarTec wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preis\u00e4nderung so w\u00e4hlen, dass Kostensenkungen nicht nach f\u00fcr den Kunden ung\u00fcnstigeren Ma\u00dfst\u00e4ben Rechnung getragen werden als Kostenerh\u00f6hungen, sodass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerh\u00f6hungen. Soweit Lieferungen\/Leistungen von accompio SmarTec nicht im Rahmen eines Dauerschuldverh\u00e4ltnisses erbracht werden, steht accompio SmarTec das Recht zur Preisanpassung erstmalig vier Monate nach Vertragsschluss zu. Dem Kunden steht bei einer Preiserh\u00f6hung von mehr als 10% pro Vertragsjahr die M\u00f6glichkeit zu, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu k\u00fcndigen, es sei denn, die Preisanpassung war bei Bestellung vereinbart. Im Falle einer K\u00fcndigung des Vertrages durch den Kunden gelten die bisherigen Preise bis zum Vertragsende fort. Unber\u00fchrt bleibt die Regelung des \u00a7 315 BGB, insbesondere die M\u00f6glichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle der Preisanpassung gem\u00e4\u00df \u00a7 315 Abs. 3 BGB.<\/p><p><strong>e) <\/strong>accompio ist berechtigt, die Entgelte f\u00fcr Managed Services einmal j\u00e4hrlich zum 01. Januar um bis zu 5 % nach oben oder unten anzupassen, z.B. um gestiegene Kosten (insb. Personal und Infrastrukturkosten oder Preiserh\u00f6hungen von Herstellern oder Vorlieferanten) auszugleichen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart d\u00fcrfen von accompio nur in dem Umfang f\u00fcr eine Preiserh\u00f6hung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige r\u00fcckl\u00e4ufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Kosten zu erm\u00e4\u00dfigen, soweit diese Kostensenkung nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. accompio wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preis\u00e4nderung so w\u00e4hlen, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerh\u00f6hungen. Die Anpassung erfolgt im \u00dcbrigen nach billigem Ermessen (\u00a7 315 BGB). Entgelterh\u00f6hungen bei Vertr\u00e4gen, die vor weniger als 6 Monaten abgeschlossen wurden, sind ausgeschlossen.<\/p><h2>6. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden<\/h2><p>Der Kunde verpflichtet sich, die T\u00e4tigkeiten der accompio SmarTec zu unterst\u00fctzen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssph\u00e4re, die zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen z\u00e4hlen u.a., dass der Kunde<\/p><ul><li>Arbeitsr\u00e4ume f\u00fcr die Mitarbeiter der accompio SmarTec einschlie\u00dflich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verf\u00fcgung stellt,<\/li><li>eine Kontaktperson (i. S. eines Koordinators, Projektleiters o.\u00e4.) benennt, die den Mitarbeitern der accompio SmarTec w\u00e4hrend der vereinbarten Arbeitszeit zur Verf\u00fcgung steht. Die Kontaktperson ist erm\u00e4chtigt, Erkl\u00e4rungen abzugeben, die im Rahmen der Fortf\u00fchrung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,<\/li><li>den Mitarbeitern der accompio SmarTec jederzeit Zugang zu den f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeiten notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,<\/li><li>im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazit\u00e4ten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verf\u00fcgung stellt,<\/li><li>seine mit der Anwendung von Produkten der accompio SmarTec betrauten Mitarbeiter in ausreichendem Ma\u00dfe schult.<\/li><\/ul><p>Der Kunde steht daf\u00fcr ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der accompio SmarTec gefertigten Berichte, Organisationspl\u00e4ne, Entw\u00fcrfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur f\u00fcr seine Zwecke verwendet werden.<\/p><p>Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verz\u00f6gerungen, Mehraufwand) von ihm zu tragen.<\/p><p>Der Kunde ist zur t\u00e4glichen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Die accompio SmarTec haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dadurch entstehen, dass eine t\u00e4gliche Datensicherung vom Kunden nicht vorgenommen wurde.<\/p><h2>7. Aufrechnung \/ Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/h2><p>Ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die vom Kunden behaupteten Gegenanspr\u00fcche auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unstreitig sind.<\/p><h2>8. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/h2><p><strong>a) <\/strong>Die accompio SmarTec haftet uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung von der accompio SmarTec, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aufgrund von Datenschutzverletzungen und Sch\u00e4den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vors\u00e4tzlichen oder grobfahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen sowie Arglist oder \u00dcbernahme einer selbst\u00e4ndigen Garantie der accompio SmarTec beruhen.<\/p><p>Die accompio SmarTec haftet im \u00dcbrigen auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrl\u00e4ssigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Leistung oder Lieferung der Sache). Die accompio SmarTec haftet jedoch nur, soweit die Sch\u00e4den typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und zwar beschr\u00e4nkt auf einen Betrag von max. 250.000 \u20ac pro Schadensfall bzw. max. 500.000 \u20ac pro Jahr.<\/p><p>Bei einfachen, fahrl\u00e4ssigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet die accompio SmarTec nicht. Die in den vorstehenden S\u00e4tzen enthaltenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch, soweit eine Haftung f\u00fcr die gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte und sonstige Erf\u00fcllungsgehilfen von der accompio SmarTec betroffen ist.<\/p><p>Eine weitergehende Haftung ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von der accompio SmarTec ausgeschlossen und beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p><p><strong>b) <\/strong>Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen eines Mangels verj\u00e4hren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Die kurze Verj\u00e4hrungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten der accompio SmarTec grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz vorliegt sowie bei einer von der accompio SmarTec zu vertretenden Verletzung oder T\u00f6tung von Personen oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p><h2>9. Verwendung von Arbeitsergebnissen<\/h2><p>Urheberrecht: Der Kunde darf die Ergebnisse aller von der accompio SmarTec erbrachten Leistungen (Werke) nur f\u00fcr eigene betriebliche Zwecke verwenden. Der Kunde erwirbt mit Zahlung des Honorars ein nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht an den Werken von accompio SmarTec. Die Vervielf\u00e4ltigung, die Verbreitung, die Ausstellung, die \u00f6ffentliche Wiedergabe und die Bearbeitung der Werke von der accompio SmarTec ist ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von der accompio SmarTec nicht gestattet.<\/p><h2>10. Vertraulichkeit und Datenschutz<\/h2><p>Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen aufgrund des Vertrages von der jeweils anderen Partei zug\u00e4nglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei der Gelegenheit dieser Zusammenarbeit \u00fcber Angelegenheiten \u2013 etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art \u2013 der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und w\u00e4hrend der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung des Vertrages beschr\u00e4nkt.<\/p><p>Diese Verpflichtungen bleiben f\u00fcr beide Vertragspartner auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.<\/p><p>accompio SmarTec verarbeitet die pers\u00f6nlichen Daten des auf Seiten des Kunden handelnden Personen zur Erf\u00fcllung des Vertrags und somit zur Erf\u00fcllung aller vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.<\/p><p>Die Datenerhebung sowie die Verarbeitung der Daten ist f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrags notwendig und beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO. Die Daten werden gel\u00f6scht, sobald sie f\u00fcr die Zwecke der Leistung nicht mehr ben\u00f6tigt werden, es sei denn, accompio SmarTec ist verpflichtet, sie gem\u00e4\u00df Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DSGVO aufgrund steuer- oder handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder Dokumentationspflichten aufzubewahren, oder wenn der Betroffene einer l\u00e4ngeren Datenspeicherung gem\u00e4\u00df Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO zugestimmt hat. Eine \u00dcbermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte aus anderen Gr\u00fcnden als die Erf\u00fcllung des Vertrages wird nicht erfolgen.<\/p><p>Der Betroffene ist berechtigt, Auskunft \u00fcber die pers\u00f6nlichen Daten zu erhalten, die accompio SmarTec gem\u00e4\u00df Art. 15 DSGVO aufbewahrt. Au\u00dferdem kann der Betroffene jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden seine Daten einsehen und gegebenenfalls die Nachbesserung nach Art. 16 DSGVO und\/oder die L\u00f6schung nach Art. 17 DSGVO und\/oder die Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Art. 18 DSGVO verlangen. Der Betroffene kann auch sein Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit gem\u00e4\u00df Art. 20 DSGVO und\/oder sein Widerspruchsrecht gem\u00e4\u00df Art. 21 DSGVO aus\u00fcben, und\/oder eine einmal erteilte Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten jederzeit und ohne Angabe von Gr\u00fcnden widerrufen. Dar\u00fcber hinaus hat der Betroffene das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df Art. 77 DSGVO einzureichen.<\/p><p>Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind auf der Homepage www.accompio.com\/datenschutzerklaerung\/ erh\u00e4ltlich.<\/p><p>Bei Fragen zum Thema Datenschutz, kann der Betroffene gerne accompio SmarTec kontaktieren.<\/p><p>Die accompio SmarTec ist bereit, auf Wunsch des Kunden zus\u00e4tzliche Verpflichtungserkl\u00e4rungen zu unterschreiben.<\/p><h2>11. Erf\u00fcllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schrift- und Textform<\/h2><p><strong>a) <\/strong>F\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen ist der Erf\u00fcllungsort Grasbrunn b. M\u00fcnchen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sich aus besonderen Umst\u00e4nden ein anderweitiger Erf\u00fcllungsort ergibt.<\/p><p><strong>b) <\/strong>F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und f\u00fcr die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der accompio SmarTec GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechtes oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist M\u00fcnchen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die accompio SmarTec ist auch dazu berechtigt, am Gesch\u00e4ftssitz des Kunden zu klagen.<\/p><p>Soweit in diesen AGB f\u00fcr die Abgabe von Erkl\u00e4rungen die Schriftform vorgesehen ist, gen\u00fcgt f\u00fcr die Einhaltung der Schriftform jeweils die \u00dcbersendung der von der jeweiligen Partei unterzeichneten Erkl\u00e4rungen in Textform gem. \u00a7 126b BGB, also z.B. per Fax, E-Mail oder schriftlich an die f\u00fcr diese Zwecke von der jeweils anderen Partei mitgeteilten Faxnummer, E-Mail-Adresse oder Postanschrift.<\/p><h2 class=\"wp-block-heading\">II. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge<\/h2><h2>1. Gew\u00e4hrleistung<\/h2><p><strong>a) <\/strong>Die accompio SmarTec gew\u00e4hrleistet die Mangelfreiheit des Vertragsgegenstandes entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gew\u00e4hrleistungsfrist von 1 Jahr ab \u00dcbergabe. Eine Haftung f\u00fcr normale Abn\u00fctzung oder unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung durch den Kunden ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p><p><strong>b) <\/strong>Die accompio SmarTec hat das Wahlrecht, ob die Nacherf\u00fcllung durch M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.<\/p><p><strong>d) <\/strong>Erfolgt Nacherf\u00fcllung durch M\u00e4ngelbeseitigung kann die accompio SmarTec nach ihrer Wahl verlangen, dass<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>aa) <\/strong>der schadhafte Vertragsgegenstand zur Reparatur und anschlie\u00dfender R\u00fccksendung an die accompio SmarTec verschickt wird;<\/p><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>ab) <\/strong>der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereith\u00e4lt und ein Servicetechniker zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, dass Gew\u00e4hrleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Gesch\u00e4ftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die accompio SmarTec diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standards\u00e4tzen der accompio SmarTec vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.<\/p><p><strong>e) <\/strong>F\u00fchren zwei Nacherf\u00fcllungsversuche innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg, gilt die Nacherf\u00fcllung als fehlgeschlagen. Dem K\u00e4ufer stehen dann seine gesetzlich f\u00fcr diesen Fall vorgesehenen Rechte zu. Das R\u00fccktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringf\u00fcgiger Mangel vorliegt. Geringf\u00fcgigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeintr\u00e4chtigt ist.<\/p><p><strong>f) <\/strong>Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der accompio SmarTec bzw. des jeweiligen Herstellers nicht befolgt, \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entf\u00e4llt die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die M\u00e4ngel, die auf den vorgenannten Umst\u00e4nden beruhen.<\/p><p><strong>g) <\/strong>Der Kunde muss der accompio SmarTec M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, jedoch sp\u00e4testens innerhalb von einer Woche nach Eingang des Vertragsgegenstandes schriftlich mitteilen. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind der accompio SmarTec unverz\u00fcglich, das hei\u00dft innerhalb von einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser sofortigen Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht zieht einen Gew\u00e4hrleistungsausschluss gem. \u00a7 377 HGB nach sich.<\/p><h2>2. Besondere Bestimmungen f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge: Eigentumsvorbehalt<\/h2><p><strong>a) <\/strong>Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, die der accompio SmarTec aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder k\u00fcnftig entstehen, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der accompio SmarTec.<\/p><p><strong>b) <\/strong>Eine Ver\u00e4u\u00dferung, Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ist unzul\u00e4ssig. Die aus einem ungenehmigten Weiterverkauf, einer ungenehmigten Verpf\u00e4ndung oder einer ungenehmigten Sicherungs\u00fcbereignung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Anspr\u00fcche tritt der Kunde bereits jetzt bis zur H\u00f6he des Warenwertes an die accompio SmarTec ab.<\/p><p><strong>c) <\/strong>Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der accompio SmarTec hinweisen und diese unverz\u00fcglich unter Angabe der vollst\u00e4ndigen Adresse des Dritten benachrichtigen.<\/p><p><strong>d) <\/strong>Mit Verzugseintritt, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Nichteinl\u00f6sen eines hingegebenen Schecks oder Wechsels tritt der Sicherungsfall ein, welcher die accompio SmarTec GmbH zur sofortigen R\u00fcckholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.<\/p><h2 class=\"wp-block-heading\">III.\u202f Besondere Bestimmungen f\u00fcr Mietvertr\u00e4ge<\/h2><h2>1. Mietzeit und Zahlungsbedingungen<\/h2><p>Die Mindestmietzeit betr\u00e4gt 12 Monate, sofern nicht anders bei Bestellung vereinbart, und beginnt mit der \u00dcbergabe oder dem Versand der Ware. Die Mietzeit verl\u00e4ngert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Mindest- oder Verl\u00e4ngerungslaufzeit durch einer der Parteien gek\u00fcndigt wird.<\/p><p>Das Recht der Parteien zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt. Ein Recht zur fristlosen K\u00fcndigung f\u00fcr die accompio SmarTec besteht dann, wenn a) der Kunde mit der Entrichtung der Verg\u00fctung in H\u00f6he von zwei Monatszahlungen oder \u00fcber mehrere Zahlungstermine mit einer Summe in dieser H\u00f6he in Verzug ger\u00e4t; b) \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird oder die Er\u00f6ffnung mangels Masse abgelehnt wird; c) der Kunde seine Obhutspflicht gegen\u00fcber der Mietsache verletzt bzw. vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Besch\u00e4digungen an der Mietsache vornimmt.<\/p><p>Jede K\u00fcndigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine K\u00fcndigung per E-Mail gen\u00fcgt dem Schriftformerfordernis.<\/p><p>F\u00fcr die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Lieferungen und Leistungen zahlt der Kunde eine monatliche Verg\u00fctung, deren H\u00f6he sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergibt. Die Zahlung des vereinbarten Mietzinses erfolgt monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.<\/p><h2>2. \u00dcbergabe und Untersuchungspflicht<\/h2><p>Der Mieter ist verpflichtet, die Hardware bei \u00dcbergabe unverz\u00fcglich auf Vollst\u00e4ndigkeit und Funktionst\u00fcchtigkeit zu pr\u00fcfen.<\/p><p>Erkennbare M\u00e4ngel m\u00fcssen sofort schriftlich im \u00dcbergabeprotokoll vermerkt werden. Unterl\u00e4sst der Mieter die Anzeige, gilt die Hardware als in einwandfreiem Zustand \u00fcbernommen.<\/p><h2>3. Nutzung und Untervermietung<\/h2><p>Der Mietgegenstand darf nur am vereinbarten Einsatzort und f\u00fcr den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Verbringung ins Ausland ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von accompio SmarTec zul\u00e4ssig.<\/p><p>Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von accompio SmarTec untersagt.<\/p><h2>4. Instandhaltung und Reparaturen<\/h2><p>Die laufenden Betriebskosten sowie Kosten f\u00fcr Verbrauchsmaterialien tr\u00e4gt der Mieter.<\/p><p>Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und vor \u00dcberbeanspruchung sowie unbefugten Eingriffen zu sch\u00fctzen.<\/p><p>Notwendige Reparaturen, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung des Mieters entstehen, werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.<\/p><h2>5. Gew\u00e4hrleistung und Haftung des Vermieters<\/h2><p>Der Kunde hat etwaige Mietm\u00e4ngel unter Angabe der f\u00fcr die M\u00e4ngelerkennung und Ursache erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels gef\u00fchrt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels.<\/p><p>Die Behebung von M\u00e4ngeln erfolgt innerhalb der vereinbarten Servicezeiten durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Die accompio SmarTec kann die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der M\u00e4ngelbeseitigung austauschen.<\/p><p>Unerhebliche Fehler bleiben au\u00dfer Betracht. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch bestehen keine Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln der Mietsache.<\/p><p>Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden entfallen insoweit, als M\u00e4ngel ihre Ursache in der Hard- oder Software anderer Hersteller haben. Ebenso haftet accompio SmarTec nicht f\u00fcr Fehler, die vom Kunden, dessen Mitarbeitern, Erf\u00fcllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen verursacht worden sind.<\/p><p>Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von accompio SmarTec f\u00fcr bei Vertragsschluss vorhandene Sachm\u00e4ngel (\u00a7 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.<\/p><p>accompio SmarTec haftet nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Im \u00dcbrigen findet Ziff. I.8a) dieser AGB entsprechende Anwendung.<\/p><p>Der Kunde tr\u00e4gt selbst die Verantwortung daf\u00fcr, dass eine aktuelle Datensicherung erfolgt und eine zeitnahe und wirtschaftlich vern\u00fcnftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gew\u00e4hrleistet ist. Er hat insbesondere vor Beginn von Instandsetzungs- und Instandhaltungsma\u00dfnahmen jeweils eine Datensicherung durchzuf\u00fchren.<\/p><h2>6. Versicherung und Sicherung<\/h2><p>Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Diebstahl, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zu versichern.<\/p><p>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Mieter accompio SmarTec unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p><h2>7. \u00c4nderungen und R\u00fcckgabe der Mietsache<\/h2><p>\u00c4nderungen an der Mietsache darf der Kunde nur nach vorheriger R\u00fccksprache mit accompio SmarTec durchf\u00fchren. Das gilt auch f\u00fcr Erweiterungen oder den Austausch von Speichern oder sonstigen Komponenten, die Verbindung oder Vernetzung mit anderen Komponenten oder Rechnern oder \u00c4nderungen an oder Wechsel der Systemsoftware.<\/p><p>Nach Beendigung der Mietzeit ist die Hardware im Originalzustand unter Ber\u00fccksichtigung normaler Abnutzung zur\u00fcckzugeben. Auf Verlangen stellt der Kunde dabei den urspr\u00fcnglichen Zustand wieder her. Der urspr\u00fcngliche Zustand beinhaltet ausdr\u00fccklich das Zur\u00fccksetzen oder die Bekanntgabe aller Hardware-Passworte, sofern eigenst\u00e4ndig vergeben. Er hat sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche eigenen Daten vor R\u00fcckgabe unwiederbringlich gel\u00f6scht werden. Der Mieter tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr Abbau, Verpackung und R\u00fccktransport.<\/p><h2>IV. Besondere Bestimmungen f\u00fcr IT Works 360 Leistungen<\/h2><p><em>Die nachfolgenden Regelungen erg\u00e4nzen und konkretisieren die AGB der accompio SmarTec GmbH f\u00fcr Vertr\u00e4ge im Rahmen des IT Works 360 Portfolios. Bei Widerspr\u00fcchen zwischen diesen Besonderen Bestimmungen und den \u00fcbrigen Teilen dieser AGB gehen die Regelungen dieses Abschnitts IV vor.<\/em><\/p><h2>1. Mindestabnahme User-Pakete und Company-Level<\/h2><ul><li>Das Unternehmen verpflichtet sich, die gew\u00e4hlten Leistungen im vollen Umfang abzunehmen.<\/li><li>Bis zu 20 % der Gesamtsumme der User-Pakete k\u00f6nnen w\u00e4hrend der Laufzeit gek\u00fcndigt werden.<\/li><li>Bei K\u00fcndigung von mehr als 20 % beh\u00e4lt accompio sich das Recht zur Neuverhandlung von Preisen und Konditionen vor.<\/li><li>Company-Level-Leistungen stellen die vereinbarte Mindestabnahmemenge dar.<\/li><\/ul><h2>2. Zus\u00e4tzliche User-Pakete<\/h2><ul><li>Zus\u00e4tzliche User-Pakete k\u00f6nnen jederzeit f\u00fcr neue User bestellt werden.<\/li><li>Nachbestellungen sind mit Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten m\u00f6glich.<\/li><li>Die Bestellung zus\u00e4tzlicher Pakete verl\u00e4ngert die Laufzeit des Grundvertrags nicht.<\/li><li>Zus\u00e4tzliche Pakete k\u00f6nnen eine l\u00e4ngere Laufzeit haben als die verbleibende Restlaufzeit des Hauptvertrags.<\/li><\/ul><h2>3. On-Boarding<\/h2><ul><li>accompio stellt bestellte Software-L\u00f6sungen, User-Profile, E-Mail-Accounts und Berechtigungen auf den Ger\u00e4ten ein.<\/li><li>Die initiale Bestellung umfasst die im Angebot gew\u00e4hlte Ausstattung f\u00fcr User und ggf. Company-Level.<\/li><\/ul><h2>4. Off-Boarding<\/h2><ul><li>Unternehmen informieren accompio mindestens 14 Tage vor Monatsende \u00fcber das Off-Boarding eines Users.<\/li><li>Der User wird von allen Ger\u00e4ten entfernt; Berechtigungen f\u00fcr Shared Mailboxen und SharePoint werden entzogen.<\/li><li>Die User-Mailbox wird f\u00fcr 3 Monate als Shared Mailbox weitergef\u00fchrt (kostenlos, au\u00dferhalb des Shared-Mailbox-Kontingents).<\/li><\/ul><h2>5. Austausch defekter Ger\u00e4te<\/h2><ul><li>accompio tauscht defekte Laptops, Monitore, Mobiltelefone und Tablets innerhalb der Laufzeit kostenlos gegen gleichwertige Ger\u00e4te.<\/li><li>Austausch erfolgt innerhalb von max. 2 Werktagen ab Eingang der Meldung via Ticket-System.<\/li><li>Laptops erhalten eine erweiterte Herstellergarantie von 24 oder 36 Monaten; Mobiltelefone und Tablets eine Garantieverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Vertragslaufzeit.<\/li><li>Kostenweitergabe an den Kunden vorbehalten, wenn kein tats\u00e4chlicher Mangel vorliegt oder Fehlbedienung\/Besch\u00e4digung festgestellt wird.<\/li><li>Gleichwertige Neuger\u00e4te zum gleichen Preis k\u00f6nnen als Ersatz herangezogen werden (z.B. MacBook Air M3 gegen M4).<\/li><li>Peripherieger\u00e4te (Keyboard, Maus, Headset, Kamera) werden unabh\u00e4ngig von der Vertragslaufzeit kostenlos getauscht.<\/li><li>Jeder Austausch erfolgt nach Pr\u00fcfung durch accompio.<\/li><li>Schadensersatzanspr\u00fcche von accompio gegen\u00fcber dem Kunden wegen schuldhafter Besch\u00e4digung oder unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung von Ger\u00e4ten bleiben in allen F\u00e4llen vorbehalten.<\/li><\/ul><h2>6. Eigentum<\/h2><ul><li>S\u00e4mtliche \u00fcberlassenen Ger\u00e4te bleiben zu jeder Zeit Eigentum von accompio SmarTec.<\/li><li>Die Ger\u00e4te werden an den Vertragspartner zu den vereinbarten monatlichen Preisen vermietet.<\/li><\/ul><h2>7. Laufzeit (IT Works 360-spezifisch)<\/h2><ul><li>Standard-Mindestlaufzeit: 36 Monate, beginnend am ersten Tag des Monats nach Vertragsabschluss.<\/li><li>Automatische Verl\u00e4ngerung um 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gek\u00fcndigt wird.<\/li><li>Au\u00dferordentliche K\u00fcndigungsrechte aus wichtigem Grund bleiben unber\u00fchrt.<\/li><li>Hinweis: Die AGB enthalten allgemeine Laufzeitregelungen; dieser Abschnitt konkretisiert diese f\u00fcr IT Works 360.<\/li><\/ul><h2>8. Datenschutz &amp; Informationssicherheit<\/h2><ul><li>Die Parteien schlie\u00dfen eine Auftragsverarbeitung gem\u00e4\u00df Art. 28 DSGVO inkl. Technisch-Organisatorischer Ma\u00dfnahmen (TOMs).<\/li><li>Datenverarbeitung erfolgt ausschlie\u00dflich in Deutschland\/EU.<\/li><li>Unterauftragsverh\u00e4ltnisse gem\u00e4\u00df Subprozessorliste m\u00f6glich. Standard-Auditrechte nach AVV.<\/li><li>accompio unterh\u00e4lt ein ISMS nach ISO\/IEC 27001; Nachweise k\u00f6nnen auf Anforderung vorgelegt werden.<\/li><\/ul><h2>9. Servicezeiten &amp; SLA-Klarstellung<\/h2><ul><li>Servicezeiten: Mo\u2013Fr, 08:00\u201318:00 Uhr (MEZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von accompio sowie 24.12. und 31.12.<\/li><li>Vereinbarte Reaktionszeiten (SLA) laufen ausschlie\u00dflich innerhalb dieser Servicezeiten.<\/li><li>Beispiel: Bei 4-Stunden-SLA und Eingang der Meldung Freitag 15:00 Uhr l\u00e4uft die Frist bis Montag 09:00 Uhr.<\/li><li>Reaktionszeit = Zeit zwischen St\u00f6rungsmeldung und erster qualifizierter R\u00fcckmeldung durch einen Techniker \u2013 nicht die L\u00f6sungszeit.<\/li><\/ul><h2>10. R\u00fcckgabe und Datenl\u00f6schung<\/h2><ul><li>Nach Vertragsende sind alle Ger\u00e4te (inkl. Zubeh\u00f6r, Netzteil, Originalverpackung sofern vorhanden) innerhalb von 5 Werktagen auf Kosten und Gefahr des Kunden zur\u00fcckzugeben oder bereitzustellen.<\/li><li>Normale Gebrauchsspuren sind kein Mangel; \u00fcberm\u00e4\u00dfige Abnutzung, Besch\u00e4digungen oder Verlust gehen zu Lasten des Kunden.<\/li><li>accompio f\u00fchrt nach R\u00fcckerhalt eine vollst\u00e4ndige Datenl\u00f6schung (Wiping) durch; Datenwiederherstellung danach ist ausgeschlossen.<\/li><li>Der Kunde sichert vor R\u00fcckgabe alle relevanten Daten. accompio haftet nicht f\u00fcr Datenverlust bei unterlassener Datensicherung.<\/li><li>Bei nicht fristgerechter R\u00fcckgabe berechnet accompio die monatliche Miete weiter; weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<\/li><\/ul><h2>11. Fremdsoftware &amp; Lizenzcompliance<\/h2><ul><li>F\u00fcr vom Kunden bereitgestellte Software (Fremdsoftware) versichert der Kunde das Vorliegen aller erforderlichen Lizenzen.<\/li><li>Der Kunde stellt accompio von Anspr\u00fcchen Dritter aus fehlender oder unzureichender Lizenzierung frei (inkl. Rechtsverteidigungskosten).<\/li><li>accompio schuldet bei Fremdsoftware nur die fachgerechte Installation; keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Funktionsf\u00e4higkeit der Fremdsoftware selbst.<\/li><\/ul><h2>12. Wirksamkeit<\/h2><ul><li>Die Auftragsbest\u00e4tigung wird verbindlich, sobald accompio mit der Leistungserf\u00fcllung beginnt und die Preise festgeschrieben wurden.<\/li><\/ul><h2>13. Haftung (konkretisiert f\u00fcr IT Works 360)<\/h2><ul><li>accompio haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit sowie in F\u00e4llen der gesetzlichen Produkthaftung oder Garantieverletzung.<\/li><li>Im \u00dcbrigen haftet accompio bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und zwar beschr\u00e4nkt auf max. 100 % der betreffenden Jahresverg\u00fctung pro Schadensfall.<\/li><\/ul><p>Bei Datenverlust haftet accompio nur f\u00fcr den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung durch den Kunden \u2013 au\u00dfer Backup ist explizit Teil der geschuldeten Leistung.<\/p><p><strong>Stand: 12.05.2026<\/strong><\/p><p>accompio SmarTec GmbH<br \/>Werner-von-Siemens-Ring 12<br \/>Technopark II<br \/>85630 Grasbrunn b. M\u00fcnchen<\/p><p><a href=\"tel:+49%2089%201894162-0\">+49 89 1894162-0<\/a><br \/><a href=\"mailto:info@mid.accompio.com\">info@mid.accompio.com<\/a><br \/><a href=\"https:\/\/www.accompio.com\/\">www.accompio.com<\/a><\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB AGB der accompio SmarTec GmbH I.\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungennachfolgend accompio SmarTec genannt \u2013 die AGB gelten f\u00fcr den jeweiligen Vertragspartner aus der accompio SmarTec.1. 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